Es freut uns, dass Du bei uns Mitglied werden möchtest! Herzlich wilkommen!
Wir sind eine Abteilung des Hauptvereins Althengstett. Aus diesem Grund benötigst du eine Mitgliedschaft im Hauptverein und zusätzlich bei uns in der Abteilung Tennis.
Mitglied zu werden ist ganz einfach:
Fülle die folgenden beiden Formulare aus und übergib diese Deinem Mannschaftsführer oder einem Ausschuss-Mitglied. Aktuelle Schnupperangebote und Aktionen findest du hier.
Downloads der Beitrittserklärungen
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Download der Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet
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Mitgliedsbeiträge
Auch unsere Beiträge sind zweigeteilt. Doch eine Basis-Mitgliedschaft im Hauptverein ist nicht nur Voraussetzung für den Beitritt in unserer Tennis-Abteilung. Gleichzeitig stehen euch damit bereits viele Angebote des Breitensports zur Verfügung.
Weitere Information findet ihr auf der Webseite unseres Hauptvereins: www.sv-althengstett.de
Mitgliedschaft Abteilung Tennis |
Tennisabteilung |
Mitgliedschaft Hauptverein SVA |
Gesamtbeitrag |
Aktive Mitglieder
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145,- € | 46,-€ | 191,-€ |
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240,- € | 75,-€ | 315,-€ |
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195,- € | 104,-€** | 299,-€** |
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30,- € | 29,-€/Kind | 59,-€/88,-€*** |
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0,- € | 29,-€/Kind | 58,-€+29,-€/Kind |
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30,- € | 29,-€ | 59,-€ |
Passive Mitglieder
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25,- € | 46,-€ | 71,-€ |
Generell
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0,- € | 0,-€ | 0,-€ |
Beitragszahlungen erfolgen ausschließlich über Bankeinzugsverfahren
* auf Antrag und jährlich neuem Nachweis, bis maximal 27 Jahre
** Familien mit Kindern bis 18 Jahre, Erwachsene in Ausbildung: ab 2. Kind/Erwachsene + 29,-€/Kind/Erwachsene
***bei 2 Kinder bzw. Jugendliche
Darüber hinaus sind von jedem Mitglied (ab dem Folgejahr des 14. Geburtstages bis Jahresende des 65. Geburtstages) Arbeitsstungen zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden 12,- € / Stunde berechnet. Der Abrechnungszeitraum ist jeweils vom 1. Dezember bis zum 30. November.
Arbeitsstunden Abteilung Tennis | Soll-Stunden |
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5 h |
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3 h |
Arbeitsstundenregelung:
- Geleistete Arbeitsstunden werden nur für das laufende Jahr verrechnet
- Alle Arbeiten müssen vorher beim Ausschuss angemeldet werden
- Im Schnupperjahr machen Schnupperer keine Arbeitsstunden
Übertragung von Arbeitsstunden:
- Nur in Familien / Partnerschaften möglich
- Gebender muss sein Soll erfüllt haben oder älter als 65 Jahre sein.
- Ausschussmitglieder können keine Stunden abgeben, da sie keine im Soll haben
- Jugendliche und Kinder dürfen nicht für Erwachsene arbeiten